Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. An Zeichnungen, Entwürfen und Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und auch nicht in Abänderung für andere Zwecke nicht weiter verwendet werden. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so sind sämtliche Unterlagen ohne Aufforderung an uns zurückzugeben. Unsere bis dahin ausgeführten Leistungen werden vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt.
2. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, deren Inhalt der Besteller als Bestandteil des ihm abgeschlossenen Vertrages anerkennt. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden.
2a. Vereinbarte Termine sind für beide Vertragspartner bindend. Verhinderungen sind spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin, schriftlich oder fernmündlich bekannt zu geben. Ausgenommen hiervon ist höhere Gewalt. Bei nicht abgesagten Termin behalten wir uns das Recht vor 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
3. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen oder sonstig vereinbarten Bedingungen, zuzüglich der am Liefertag jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedinungen 1/2 bei Bestellung und Restzahlung innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug. Zahlungen für Einzelteile und Reparaturen unverzüglich bei Lieferung ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über Basiszinssatz berechnet.
5. Für alle von uns gelieferten Waren, Leuchtröhren und Zubehörteile, die nach unserer Feststellung infolge von Herstellungs- oder Werkstattfehlern unbrauchbar werden, übernehmen wir eine Gewähr wie folgt, dass wir diese Waren nach unserer Wahl unentgeldlich instandsetzen oder ersetzen. Die Gewährleistungsfrist wird vom Tag der Lieferung an abgerechnet. Sie beträgt: 1 Jahr
Für Leuchtröhren 12 Monate bei einer durchschnittlichen 10-stündigen Betriebsdauer je Tag. Für Zubehörteile und sonstige Erzeugnisse, wenn nicht anders vermerkt, 12 Monate.
Für regenerierte und reparierte Leuchtröhren, 6 Monate.
Netzteile für LED Anlagen, sowie 12 Volt oder Hochvoltanlagen 6 Monate. LED Module soweit nicht anders vereinbart 12 Monate bei einer durchschnittlichen 10-stündigen Betriebsdauer je Tag. Bei LED-Modulen, Moduleisten ist eine SMD-Ausfallrate von 4% im normalen Bereich und stellt keinen Gewährleistungsfall dar.
Die Kosten des Ausbaus beanstandeter Teile und des Einbaus der von uns im Rahmen der Gewährleistung gelieferten Ersatzteile sowie auch sämtliche Sach- und Personenschäden (sog. Sekundärschäden) gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie den vorstehenden Haftungsumfang überschreiten.
6. Das Eigentum an den gelieferten Waren und Gegenständen behalten wir uns vor bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, auch wenn dieselben an Dritte im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs weiter veräussert werden. In diesem Fall tritt der Besteller seinen entspechenden Kaufpreis-Werklohnanspruch gegen seinen Kunden unwiderruflich an uns ab. Bis zum Übergang des Eigentums ist der Besteller nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung Dritten zu übereignen.
7. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung, beiderseits in allen Punkten geklärt und die Anzahlung gemäß Ziffer 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei uns eingegangen ist. Die Gültigkeit des Vertrages ist nicht von der Erteilung etwaiger Genehmigungen durch Behörden oder Dritte abhängig. Notwendige Abänderungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder aus anderen Gründen erlangt werden, entbinden den Besteller nicht von der Abnahmeverpflichtung. Die Einholung der Genehmigung der zuständigen Behörde ist ausschließlich Sache des Bestellers.
8. Für Lieferungsverzögerungen oder -beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, insbesondere Glasbruch, durch Aufruhr, Aufstände usw. entstehen oder die sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigt den Besteller nicht, Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns zu Stellen.
9. Gerichtsstand Jever
10. Bei Druckserzeugnissen gehen grundsätzlich vor Druck Korrekturentwürfe an den Kunden, welche zu überprüfen und freizugeben sind. Geschieht dies nicht kann der Druckauftrag nicht ausgeführt werden. Durch die Freigabe erlischt unsere Gewährleistung bezüglich des Satzes. Änderungen müssen vor der Freigabe bekannt gegeben werden. Werden Daten wie Bilder, Logos etc. durch den Kunden erbracht müssen diese das allgemein gängige Format und Auflösung aufweisen. Letztlich ist der frei zu gebene Entwurf im 1:1 Format angelegt (DigitalProof). Dieser ist durch den Kunden zu prüfen. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Prüfung. Bei Druckerzeugnissen wird eine vorab vereinbarte Vorauskasse verlangt.
11. Bei durch den Kunden gelieferten Druckdaten erlischt grundsätzlich die Gewährleistung. Die gelieferten Daten werden ohne weitere Kontrolle gedruckt. Sollte eine Prüfung gewünscht werden, muss dies vor Auftragsfreigabe erklärt werden und ggf. die Daten in einem offenen Format zur Verfügung gestellt werden.
12. Konturenschnitt, Konfektionierung und Schnitt-/Stanztoleranzen durch die maschinelle Weiterverarbeitung der Medien kann es zu Toleranzen im Schnitt, /Stanz oder Konfektionierungsprozess kommen. Diese Toleranzen können, je nach Medium, bis zu 10% betragen. Hiermit erklärt sich der Kunden mit Vergabe des Auftrages einverstanden.
13. Umtausch / Rückgaben. Sind bei Sonderanfertigungen, Druckerzeugnissen, Beschriftungen und Beschilderungen nicht möglich. Diese werden individuell für den Kunden gefertigt und sind daher nicht widerverkaufsfähig. Artikel aus dem Displaysektor können in unbenutztem Zustand zurückgegeben werden.
Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages.